Tel. 07531 / 80232-0  |  sekretariat@ellenrieder.konstanz.de  |  Brauneggerstr. 29  |  78462 Konstanz

Finanzielle Unterstützung

Förderverein am Ellenrieder-Gymnasium

Wir legen großen Wert auf die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler. Es sollten alle an außerunterrichtlichen Veranstaltungen (Ausflügen, Landschulheim, Studienfahrten etc.) teilnehmen können. Familien des Ellenrieder-Gymnasiums können bei finanziellen Engpässen schnell, vertraulich und unkompliziert Hilfe vom Förderverein bekommen. Informieren Sie sich und Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder sprechen Sie mit einer Lehrperson Ihres Vertrauens.

Bildungspaket 

Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Wohngeld, Kindergeldzuschlag und AsylbLG sind berechtigt, das Bildungspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Anspruch zu nehmen.
Informationen hierzu finden Sie auf: Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Informationen und Anträge: Homepage der Stadt Konstanz
Eine frühzeitige schriftliche Information bei Klassenausflügen, Klassenfahrten, Austauschen mit ausländischen Schulen oder ähnlichen Veranstaltungen ermöglicht den Leistungsberechtigten zeitnah die Antragstellung.

Sozialfonds „Lern- und Sachmittel“ der Stadt Konstanz 

Er unterstützt Familien bei Anschaffungen von Lern-und Sachmitteln und Veranstaltungen. Dieser Topf ist für Familien eingerichtet mit einem Einkommen, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem oben benannten Bildungspaket haben.
Lern-Sachmittel: Anträge über die Schulleitung (mit entsprechenden Quittungen) stellen
Veranstaltungen: Anträge über KlassenlehrerIn/Schulleitung (Leistungsnachweis in schriftlicher Form)

Sozialfonds „Schülermittagessen“ der Stadt Konstanz 

Die Stadt Konstanz bietet einen Kostenzuschuss für das Mittagsmenü, der Eigenanteil bleibt bei 1,00 € für Familien mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem oben benannten Bildungspaket haben.

Erstattung SchülerInnen – Beförderungskosten der Stadt Konstanz 

Möglich zu beziehen ab dem dritten „Fahr-Kind“ in einer Familie (ab ca. 3 km Fußweg zur nächstgelegenen Schule) für Familien mit einem Einkommen, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem oben benannten Bildungspaket haben.

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