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Pausenregelung

Erste Pause (9.15 - 9.35 Uhr):    

Die Schüler dürfen bei entsprechenden Anliegen sowohl zum Sekretariat als auch an das Lehrerzimmer.
Dabei sollte beachtet werden, dass Fragen nach Anwesenheit der Lehrer vermieden werden können, da das FlipChart vor dem Stundenplanzimmer Auskunft über Lehrerstundenpläne und der Vertretungsplan Auskunft über aktuelle Abwesenheiten und eventuelle Verlegungen und Verschiebungen gibt.

Grundsätzlich gilt: 
Hefte, Zettel etc. sollten während des Unterrichts abgegeben werden, NICHT nachträglich in die Fächer. Für Ausnahmen oder Abzugebendes für LehrerInnen, die man nicht im Unterricht hat (Austausch, Studienfahrten etc.), ist der Briefkasten vor dem Lehrerzimmer da. Bitte unbedingt darauf achten, dass alle Unterlagen, die dort eingeworfen werden, sorgfältig beschriftet sind (Name des Lehrers / der Lehrerin, Absender, Datum). Der Kasten wird täglich geleert.

Alle Pausen:

Untergeschoss (Keller Neubau):   
Die SchülerInnen halten sich im Untergeschoss ausschließlich zum Bibliotheksbesuch auf. (Wer die Bibliotheksregeln nicht befolgt, erhält ein Bibliotheksverbot.) 
Die Schließfächer können nach dem ersten Pausenendgong aufgesucht werden.
Beides soll nicht als Vorwand für einen Aufenthalt im Keller genutzt werden. Klassen, die nach den Pausen Sportunterricht haben, kommen bitte erst zur Stunde nach unten (also nach dem ersten Klingeln, nicht früher!).

Treffpunkt für verabredete Gespräche (auch in der zweiten Pause) ist der untere Glasgang.

Spezielle Regelungen für die Kursstufe:

Die Kursstufenräume (Klassenzimmer) im 2. OG Altbau bleiben stets unabgeschlossen, ebenso die Aufenthaltsräumen 021 und 025 im Erdgeschoss Altbau.
Die Kursstufenschüler (Klassen 11 und 12) dürfen sich in den Pausen in diesen Räumen und auf dem Flur des 2. OG im Altbau aufhalten; der Aufenthalt im oberen Glasgang ist auch KursstufenschülerInnen nicht gestattet. Um Missverständnisse mit den Aufsicht führenden LehrerInnen zu vermeiden, sollten die KursstufenschülerInnen den Altbauaufgang benutzen.

Der Glasgang:

Der obere Glasgang ist in den beiden Pausen KEIN Aufenthaltsort. Der Monitor vor der Mensa zeigt dieselben Informationen wie der im 1. Stock!

"Teletubbyland" (Platz zwischen der Paradieshalle und dem linken Mensaeingang mit den bunten Elementen):

Der Aufenthalt im Teletubbyland ist ausschließlich OberstufenschülerInnen (Klassen 10-12) auf eigene Gefahr gestattet. 
Eine Aufsicht findet dort nicht statt.

Handyverbot:

Im Ellenrieder-Gymnasium herrscht für alle SchülerInnen Handy-, Smartphone- und Konsolenverbot (im weiteren Text der Einfachheit halber „Handy“ genannt). Das gilt auch für die Mensa!
Ausnahme: wenn LehrerInnen in ihren Unterrichtsstunden Handys autorisieren.
Nicht gerade erwünscht, aber erlaubt, ist der Gebrauch ausschließlich auf dem Schulhof.

Was passiert, wenn man im Schulgebäude mit einem Handy „erwischt“ wird?
Es wird einkassiert und im Sekretariat bis 15.30 Uhr aufbewahrt. Danach kann es abgeholt werden. Der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin bekommt eine Nachricht ins Fach, dass ein Schüler/eine Schülerin mit Handy angetroffen wurde und dafür gibt es einen § 90 - Eintrag ins Klassenbuch.
Übrigens: Die Benutzung von Handys ist auch in der Unterrichtszeit ab 15.30 Uhr im Schulgebäude nicht erlaubt.
Auch dann kann es also einkassiert werden. Abholen kann man es in dem Fall erst am nächsten Morgen.

Rauchen:

Auf dem Schulgelände ist Rauchen grundsätzlich nicht erlaubt.
Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

Sollten Jugendliche unter 18 Jahren beim Rauchen angetroffen werden, erhalten die Erziehungsberechtigten eine schriftliche Information darüber. Bei Rauchen auf dem Schulgelände erfolgt eine Disziplinarmaßnahme nach § 90.

 

PAUSENREGELUNG AB 31.01.2022

1. Erste und zweite große Pause

1.1 Aufenthalt im Schulgebäude

Untergeschoss: Aufenthalt ausschließlich zum Besuch der Schülerbibliothek. Die Schließfächer können nach dem ersten Klingeln am Ende der Pause aufgesucht werden.

Erdgeschoss: Schüler*innen dürfen sich während der Corona-Pandemie nur bei Regen und/oder Starkwind im gesamten Erdgeschoss inklusive der Mensa aufhalten. Während der Corona-Pandemie gilt hier ebenso wie im gesamten Gebäude die Maskenpflicht, außer beim Essen und Trinken. Die Schulranzen dürfen in den Pausen nicht in die oberen Stockwerke getragen werden und müssen in den dafür vorgesehenen Fächern oder davor (nicht in den Gängen!) abgestellt werden.

1. Obergeschoss: Darf zur WC-Nutzung aufgesucht werden, ebenso für Anliegen im Sekretariat und am Lehrerzimmer (hier nur in der 1. Pause). Bitte den Briefkasten vor dem Lehrerzimmer für Hefte, Zettel etc. nutzen.

2. Obergeschoss: Kein Aufenthalt in den Pausen. (Bitte Sonderregeln beachten)

3. Obergeschoss: Kein Aufenthalt in den Pausen.

1.2. Nutzung der Außenbereiche in Zeiten der Corona-Pandemie

Kastanienhof: Klassen 5 bis 9

Teletubbyland: Klassen 10 bis 12

1.3. Ende der Pause

Das erste Klingeln ist das Signal für die Schüler*innen sich zu ihrem nächsten Unterricht zu begeben. Mit dem zweiten Klingeln endet die Pause

2. Mittagspause

Die Mittagspause gilt nicht als Schulpause. Die Schüler*innen dürfen daher das Schulgelände verlassen und z.B. zum Essen nach Hause gehen.

3. Sonderregeln ab Klasse 10

3.1. Nutzung der Oberstufenräume

Oberstufenschüler*innen (10, 11, 12) dürfen sich während des gesamten Schultages in ihren Oberstufenräumen aufhalten. In diesen Räumen dürfen Handys genutzt werden.

3.2. Aufenthalt im zweiten Stock des Altbaus

Kursstufenschüler*innen (11, 12) dürfen sich während der Pausen in den Klassenräumen des zweiten Stocks des Altbaus aufhalten.

(Stand: 13.01.2022; gültig ab 31.01.2022)

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