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Aktuelle Informationen

PCR-Pooltestungen

PCR-Pooltestungen

Hier finden Sie den Elternbrief von Frau Schönfeld mit letzten Informationen zu den PCR-Pooltestungen, die direkt nach den Herbstferien, am 8. November 2021, beginnen. Allgemeine Informationen zu den PCR-Pooltestungen an Kitas und Schulen in Konstanz finden Sie auf der Seite der Stadt Konstanz.

Die wichtigsten Informationen in Kürze:

  • Die Testtage sind Montag und Mittwoch.
  • In der Regel werden die Klassen zu Beginn der 1. Stunde getestet. Ausnahmen siehe Elternbrief.
  • NICHT immunisierte Schüler*innen OHNE Einverständniserklärung zur Pooltestung müssen einen gültigen Test einer offiziellen Teststelle (Apotheke, Arzt, Testzentrum) vorlegen. (Zur Gültigkeit: Antigen-Schnelltests gelten max. 24 Stunden, PCR-Tests 48 Stunden)

Das Schreiben der Kultusministerin, auf das Frau Schönfeld in ihrem Elternbrief verweist, finden Sie hier.


Ergänzende Informationen vom 06.01.2022:

Ab dem 10.01.2022 gilt die Testpflicht nicht nur für ungeimpfte Schüler*innen, sondern für alle Schüler*innen, die noch keine Auffrischimpfung ("Booster") erhalten haben, siehe Elternbrief.


Download Einverständniserklärung:


Ergänzende Informationen vom 22.11.2021:

hier finden Sie den Elternbrief von Frau Schönfeld mit weiterführenden Informationen im Rahmen der Pooltestungen. Hier die Informationen in Kürze:

  • Ab sofort werden diejenigen nicht immunisierten Schüler*innen, die am Mittwoch nicht an der Pool-Testung teilnehmen können (z.B. wegen Krankheit und Beurlaubung) am Donnerstag per Antigentest nachgetestet. Schüler*innen, die das betrifft, melden sich bitte donnerstags vor der ersten Stunde, spätestens bis zum Beginn der ersten Pause im Sekretariat.
  • Sollte ein Test der Pooltestung positiv sein, werden die Kolleg*innen und die Eltern der gesamten Klasse informiert, dass ein Corona-Fall in der Klasse vorliegt (die Benachrichtigung erfolgt anonymisiert) und welche weiteren Maßnahmen nötig werden.
  • Über Fälle, die uns unabhängig von den in der Schule durchgeführten Tests gemeldet werden, informieren wir ebenfalls anonymisiert und geben selbstverständlich auch in diesen Fällen an, ob Maßnahmen für die entsprechende Klasse notwendig sind.
  • Kinder und Jugendliche, die einen Impftermin während der Unterrichtszeit haben, sind dafür entschuldigt.
  • Kinder und Jugendliche, die sich mehrtägig in Absonderung begeben müssen, erhalten Fernunterricht.

Wir möchten dringend daran erinnern, ALLE Quarantänefälle und ALLE positiven Corona-Befunde über die Schultestung hinaus der Schulleitung zu melden.

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